„Relais-Gate“ bei Mikrowechselrichtern

Wie viele sicherlich schon in den verschiedenen Medien erfahren haben, gibt es bei den Mikrowechselrichtern für Balkonkraftwerke gerade das sogenannte Relais-Gate.

Vorgeschrieben ist hier eine redundante Ausführung des NA-Schutz, eine Abschaltung darf elektronisch – also mittels Halbleitern erfolgen. Die 2. Abschaltung muss elektromechanisch, also mittels einem Relais erfolgen.

Der NA-Schutz dient hierbei einer Anlagentrennung vom Stromnetz, sobald eine nicht normale Netzsituation erkannt wird. Dies kann zum Beispiel der Ausfall des öffentlichen Stromnetzes oder auch ein Unterbruch des Schutzleiters sein und soll damit gefährliche Betriebssituationen wie z.B. die Bildung von Inselnetzen, verhindern.

Der Hersteller Deye stellt zwar eine Nachrüstung mittels einer externen Relais-Box in Aussicht, allerdings ist momentan noch in keiner Weise klar, ob dies so zertifiziert wird bzw. wie lange eine entsprechende Zertifizierung einer solchen externen Box dauert und wie diese dann im Anschluss auch den Weg zum Kunden findet.

Sicher ist aktuell nur, dass durch das weglassen dieses vorgeschriebenen und in der Zertifizierung enthaltenen Bauteils die Betriebserlaubnis für den Wechselrichter erst einmal erlischt. Grundsätzlich dürfen diese Wechselrichter so aktuell nach einschlägiger Meinung nicht weiter betrieben werden.

Zwischenzeitlich ist auch bei anderen Herstellern aufgefallen, dass diese auf das Relais „verzichtet“ haben. Verzichtet hierbei bewusst in Anführungszeichen – aus folgenden Gründen:

Der Hersteller Deye selbst gibt an, auf dieses Relais verzichtet zu haben, da die Lebensdauer von rund 20 Jahren für einen Wechselrichter mit Relais nicht gewährleistet werden könne aufgrund der hohen Temperaturbeanspruchung des Relais. Deye spricht bei dem Relais von einem Ausfall nach etwa 7 Jahren.

Böse Zungen meinen allerdings auch, dass auf das Relais einfach aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet wurde. Jedes Bauteil, welches nicht eingesetzt wird, spart Geld und macht den Wechselrichter entweder preiswerter oder erhöht die Marge des Herstellers.

Zwischenzeitlich sind auch andere Hersteller – wie z.B. Anker – damit an die Öffentlichkeit gegangen, dass auch ihre Wechselrichter bei bestimmten Modellen das vorgeschriebene Relais nicht enthalten. Bei Anker wird jedoch der gesamte Wechselrichter umgetauscht, betroffene Kunden müssen sich einfach beim Hersteller melden.

Ich bin in jedem Fall gespannt, ob und welche weiteren Hersteller noch von dieser Problematik betroffen sind.

Interessant ist insbesondere am Hersteller Anker, welcher seine Wechselrichter augenscheinlich beim Hersteller NEP (Northern Electric) bezogen und umgelabelt hat, dass NEP selbst angibt, mit Ihren augenscheinlich identischen Wechselrichtern nicht vom fehlenden Relais betroffen zu sein. Hier bleibt es also noch spannend – ich vermute, dass sich hier noch einige Hersteller bei den Rückrufaktionen einreihen werden.

Fakt ist in jedem Fall, dass man damit den Balkonkraftwerken bzw. der Energiewende im kleinen einen wirklichen Bärendienst erwiesen hat. Mit Rückrufaktionen und dem Gefühl betrogen worden zu sein, wird man kaum Menschen motivieren können, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen. Dies finde ich wirklich schade.

Falls es noch irgendwelche neuen Erkenntnisse in diesem Fall gibt, werde ich hier sicherlich den Artikel nochmals updaten.

Nachtrag vom 01.08.2023:

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